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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06   

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https://dejure.org/2009,12197
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06 (https://dejure.org/2009,12197)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.03.2009 - L 13 R 35/06 (https://dejure.org/2009,12197)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. März 2009 - L 13 R 35/06 (https://dejure.org/2009,12197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung einer Altersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach dem ZRBG wegen Beschäftigungen von Juli 1941 bis August 1943 in den Ghettos Widze, Swieciany und Wilna (Litauen); Anforderungen an das Vorliegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2007 - L 8 R 74/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06
    Mit dem Kriterium der Entgeltlichkeit wollte der ZRBG-Gesetzgeber an der grundsätzlichen Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen im Sinne der deutschen Sozialversicherung von nicht versicherter Zwangsarbeit festhalten, wie sie die Ghetto-Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vorgezeichnet hat (Bundestagsdrucksachen - BT-Drs. - 14/8583, 1, 5 und 14/8602, 1, 5; im Einzelnen LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05, Juris Rz. 44).

    Denn eine solche Ernährung allein zum Erhalt der Arbeitskraft ist typisch für Zwangsarbeit - schon aus dem reinen Eigeninteresse desjenigen, der die Arbeitskraft der Zwangsarbeiter für sich ausbeutet (LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05 Rz. 49; Senat, Urteil vom 14.12.2007 - L 13 R 84/07); sie lässt sich nicht mehr unter den Typus einer "entlohnten" Beschäftigung fassen, wie ihn der Gesetzgeber des ZRBG vor Augen hatte (vgl. BT-Plenarprotokoll 14/233, S. 23279, 23280).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2006 - L 4 RJ 113/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06
    Auch die Verordnung vom 18.08.1941 über die Einführung des Arbeitszwangs für die jüdische Bevölkerung in Reichskommissariat Ostland stehe einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis auf freiwilliger Basis entgegen (unter Hinweis auf LSG NRW, Urteil vom 13.1.2006 - L 4 RJ 113/04).
  • BSG, 10.12.1974 - 4 RJ 379/73

    Konzentrationslager - Zwangsarbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06
    Die Abführung von Beiträgen des Arbeitgebers für geleistete Arbeit an Dienststellen des Staates oder an andere Stellen stelle keine Entlohnung dar (unter Berufung auf BSG Urteil vom 10.12.1974 - 4 RJ 379/73).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06
    Zwangsarbeit ist von dem in §§ 1 bis 3 ZRBG beschriebenen Typus des freiwilligen und entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses, das sich auf einen vereinbarungsgemäßen Austausch wirtschaftlicher Werte (Arbeit gegen Lohn) richtet, in wertender Betrachtung nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfG, Beschluss v. 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 SozR 3 - 2400 § 7 Nr. 11 Rn. 11) abzugrenzen.
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06
    Eine Beschäftigung in diesem Sinne muss - auch vor dem Hintergrund der historischen Verhältnisse in den Ghettos - noch maßgeblich vom abredegemäßen Austausch wirtschaftlicher Werte in einer Gegenseitigkeitsbeziehung geprägt sein (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.1997 - 5 RJ 66/95 zum Ghetto Lodz, Juris Rz. 17; Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R, Juris Rz. 51; Senat, Urteil vom 15.09.2006 - L 13 R 69/06).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06
    Eine Beschäftigung in diesem Sinne muss - auch vor dem Hintergrund der historischen Verhältnisse in den Ghettos - noch maßgeblich vom abredegemäßen Austausch wirtschaftlicher Werte in einer Gegenseitigkeitsbeziehung geprägt sein (vgl. BSG, Urteil vom 18.06.1997 - 5 RJ 66/95 zum Ghetto Lodz, Juris Rz. 17; Urteil vom 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R, Juris Rz. 51; Senat, Urteil vom 15.09.2006 - L 13 R 69/06).
  • BSG, 22.09.1999 - B 13 RJ 71/99 B

    Ablehnung einer erneuten Sachprüfung wegen Bindungswirkung früherer Bescheide

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06
    Eine Arbeit ist umso eher Zwangsarbeit, als sie von hoheitlichen Eingriffen geprägt wird, denen sich der Betroffene nicht entziehen kann, wie etwa Bewachung während der Arbeit zur Fluchtverhinderung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit am Ort der Arbeitsstätte, einseitige Zuweisung an bestimmte Arbeitgeber, Vorenthaltung von Entgelt (vgl. BSG, Urteil vom 14.07.1999, B 13 RJ 71/99 R m.w.Nw), Misshandlungen oder Missachtung elementarer Arbeitsstandards zum Schutz von Leben und Gesundheit.
  • BSG, 24.04.2007 - B 13 R 84/07 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06
    Denn eine solche Ernährung allein zum Erhalt der Arbeitskraft ist typisch für Zwangsarbeit - schon aus dem reinen Eigeninteresse desjenigen, der die Arbeitskraft der Zwangsarbeiter für sich ausbeutet (LSG NRW, Urteil vom 04.07.2007 - L 8 R 74/05 Rz. 49; Senat, Urteil vom 14.12.2007 - L 13 R 84/07); sie lässt sich nicht mehr unter den Typus einer "entlohnten" Beschäftigung fassen, wie ihn der Gesetzgeber des ZRBG vor Augen hatte (vgl. BT-Plenarprotokoll 14/233, S. 23279, 23280).
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 95/78
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2009 - L 13 R 35/06
    Es genügt nicht, wenn sie ersichtlich keinem Austausch wirtschaftlicher Werte, sondern nur noch der notdürftigen Ernährung des Arbeitenden zur Erhaltung seiner Arbeitskraft dient (Senat, Urteil vom 05.09.2006, L 13 R 69/06; vgl. bereits BSG, Urteil vom 10.04.1979 - 1 RA 95/78, Sozialrecht 5070 § 14 Nr. 9, S. 26 zum Ghetto Tarnow), selbst wenn die Arbeitenden zum Ausgleich ihres Kalorienmehrbedarfs aufgrund körperlicher Betätigung mehr erhalten als andere Ghettobewohner (Senat, Urteil vom 08.12.2006 - L 13 R 144/06).
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